Ab Montagmorgen, 22.11.2021, gilt wieder eine generelle Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten Innenbereich des Schulgebäudes. Zutritt zu Veranstaltungen in Innenräumen wird Schulfremden nur unter Einhaltung der 2G-Regelung gestattet (bei Elterngesprächen gilt 3G).
veröffentlicht am 22.11.2021, 07:00 Uhr
vom 23.11.2021