Bei extremen Wetterbedingungen gilt weiterhin: Die Erziehungsberechtigten oder Volljährigen entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist. Bei Fernbleiben ist die Schule zu informieren.
veröffentlicht am 17.01.2024, 18:30 Uhr
vom 17.01.2024
Bei extremen Wetterbedingungen gilt weiterhin: Die Erziehungsberechtigten oder Volljährigen entscheiden, ob der Schulweg zumutbar ist. Bei Fernbleiben ist die Schule zu informieren.
veröffentlicht am 17.01.2024, 18:30 Uhr
vom 17.01.2024